Zahnärztinnen und Zahnärzte
Approbation
Gesetzliche Grundlage für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs ist das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) (www.gesetze-im-internet.de) und die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) (www.gesetze-im-internet.de/zappro).
Wer in Deutschland die Zahnheilkunde dauernd ausüben will, bedarf einer Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin (§ 1 Absatz 1 ZHG).
Für die Teilnahme an der Kenntnisprüfung nach § 2 Abs. 3 Satz 3 ZHG gelten die §§ 104-118 der ZApprO.
Beschränkte Erlaubnis
Die vorübergehende Ausübung der Zahnheilkunde ist auch auf Grundlage einer beschränkten Erlaubnis bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren zulässig (Berufserlaubnis nach § 13 Absätze 1 bis 3 ZHG). Dies ist in folgenden Fällen möglich:
- zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des zahnärztlichen Ausbildungsstands
- aus Gründen der zahnärztlichen Versorgung
- bei Vorliegen eines besonderen Interesses
Beratung
Die Beratung von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die ihre Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, erfolgt durch die IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen Rheinland-Pfalz.
Kontakt
Approbationen
mit Abschluss der Ausbildung in Rheinland-Pfalz
Frau Mixa
approbation-rp(at)lsjv.rlp.de
mit Abschluss der Ausbildung in den Staaten der EU, des EWR und der Schweiz
anerkennung-zahnarzt(at)lsjv.rlp.de
Berufserlaubnisse
für Antragstellende mit abgeschlossener Ausbildung in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz
Herr Krudewig
Frau Schiller
anerkennung-zahnarzt(at)lsjv.rlp.de
Downloads
Ausbildung in Deutschland, Rheinland-Pfalz
Ausbildung in EU/EWR/CH
Ausbildung in einem anderen als den genannten Staaten (Drittstaat)
- Literaturempfehlungen der Prüfungskommission Zahnheilkunde zur Vorbereitung auf die Eignungs- oder Kenntnisprüfung nach § 2 Abs. 2 Satz 7 / § 2 Abs. 3 Satz 3 ZHG(119 KB)
- Neu: Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und Feststellung Gleichwertigkeit Zahnarzt/Zahnärztin mit Ausbildung in Drittstaaten aus dem Ausland(658 KB)
- Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und Feststellung Gleichwertigkeit Zahnarzt/Zahnärztin mit Ausbildung in Drittstaaten aus dem Inland(508 KB)
- Ärztliche Bescheinigung(519 KB)